Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung
Wenn
Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen
Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl
eines Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne
vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis
direkt aufsuchen. In diesem Fall wird seit dem 1.1.2004 eine Praxisgebühr von
10 € fällig.
Mit
der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage
Ihrer Krankenversicherungskarte und der Praxisgebühr in der Regel keine
besonderen Formalitäten verbunden. (Sollten Sie mit einer gültigen Überweisung
zur Psychotherapie aus dem aktuellem Quartal einen Ersttermin vereinbaren,
entfällt die Praxisgebühr.) Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der
Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten)
Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die
ersten ,,probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls
von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie
kommen sollte.
Je
nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw.
Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer
Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht
bestätigt, daß Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen
wollen, keine körperlichen Ursachen haben.
In den probatorischen
Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie
begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg
wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt - unter Umständen kann es
sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere Sitzungen, bzw. 2-3
Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen durchzuführen.