Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung

Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis direkt aufsuchen. In diesem Fall wird seit dem 1.1.2004 eine Praxisgebühr von 10 € fällig.

Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte und der Praxisgebühr in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. (Sollten Sie mit einer gültigen Überweisung zur Psychotherapie aus dem aktuellem Quartal einen Ersttermin vereinbaren, entfällt die Praxisgebühr.) Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die ersten ,,probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.

Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw. Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, daß Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine körperlichen Ursachen haben.

In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt - unter Umständen kann es sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere Sitzungen, bzw. 2-3 Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen durchzuführen.